Tanzverbot München
München, die Landeshauptstadt von Bayern, ist sehr streng mit seinen Feiertagen und Uhrzeiten. So dürfen Clubs in München am Abend vor einigen kirchlichen Feiertagen nur bis Mitternacht* laut Musik spielen, weshalb die meisten lieber gar nicht aufmachen, da es sich nicht für so kurze Zeit lohnt.
*Am 02. Juli 2013 beschloß der Bayerische Landtag das Feiertagsgesetz, welches das Tanzverbot beinhaltet, zu lockern und das Feiern bis 2 Uhr Nachts zu erlauben.
Karfreitag und Karsamstag bleibt das ganztägige Tanzverbot ab 0 Uhr aber erhalten
Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, der Volkstrauertag, Buß- und Bettag und der Totensonntag als stille Tage. An Heiligabend muss um 14 Uhr Schluss sein mit Tanz und Musik.
Tanzverbot am Aschermittwoch
Auch am Aschermittwoch während der Faschingszeit gilt in Bayern und somit auch in München ein Tanzverbot. Betroffen von dieser Einschränkung sind also einige Faschingspartys, die aber aus diesem Grund meistens am Wochenende stattfinden.
Tanzverbot an Ostern
Ostern wird in Bayern groß geschrieben. Hier gibt es strenge Tanzverbote an mehreren Tagen. Los geht es am Mittwoch vor dem Gründonnerstag: Um 2 Uhr Nachts ist Ende. In der Nacht vom Donnerstag zum Karfreitag ist das Feiern komplett untersagt, ebenso wie von Freitag auf Samstag. Theoretisch könnten die Clubs in der Nacht von Freitag auf Samstag ab Mitternacht wieder aufdrehen, aber die meisten verzichten darauf.
Die Clubs öffnen dann aber wieder regulär am Samstag Abend und die meistens haben zusätzlich am Ostersonntag auf, denn am darauffolgenden Ostermontag ist Feiertag – ohne Tanzverbot! So hat man ein verlängertes Wochenende und kann seine zwei Tage feiern gehen. Mehr Informationen zum Feiern an Ostern in München.
Tanzverbot an Allerheiligen bzw. Halloween
Jährlich am 01. November ist Allerheiligen, ein christliches Fest, welches in Bayern als sehr empfunden wird. Aus diesem Grund gibt es auch hier ein Tanzverbot. Leider findet Halloween ausgerechnet einen Tag zuvor, am 31. Oktober, statt. Somit leiden viele Halloweenpartys unter dem Tanzverbot und enden bereits um 2 Uhr Nachts.
Volkstrauertag
Der Volkstrauertag ist ein staatlicher Gedenktag und ein stiller Feiertag. Er findet jedes Jahr zwei Sonntage vor dem 1. Advent statt. Gefeiert werden darf in München nur bis 2 Uhr Nachts. Ob die einzelnen Clubs geöffnet sind, ist unterschiedlich. Manche öffnen, andere finden, dass es sich nicht lohnt und bleiben geschlossen.
Totensonntag
Der Totensonntag ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, aber dennoch ein stiller Feiertag in Deutschland, bzw. Bayern. Der Totensonntag findet jedes Jahr am Sonntag vor dem 1. Advent statt. Im Jahr 2015 ist das der 22. November, in 2016 der 20. November und in 2017 der 26. November. Am Tag zuvor, also am jeweiligen Samstag, werden in München wohl viele Clubs geschlossen haben.
Tanzverbot an Weihnachten
Ob man es glaubt oder nicht. Die Nachfrage nach Partys an Weihnachten bzw. Heiligabend ist größer als man denken möchte. Es gibt tatsächlich viele Leute, die nach dem feierlichen Abend mit der Familie noch Tanzen gehen wollen. Leider gilt auch hier ein Tanzverbot. Man sollte sich seine Kraft lieber für die eine Woche später stattfindenden Silvesterpartys sparen 😉 Theoretisch wäre es aber möglich ab 24 Uhr, also am 25. Dezember wieder die Musik aufzudrehen. Wer Bock drauf hat, muss also lediglich bis Mitternacht warten.